Diese Zeiten ?!

Wer sonst nichts kann, kann StaatsAnwalt ?!

31.7.23 Klar, man muss schon ein Bisschen was können, zum "StaatsAnwalt" werden. A B E R vor Allem muss "man als StaatsAnwalt in Deutschland "in KadaverGehorsam" gegenüber dem  jeweils weisungs-befugten Politikers leben. Sonst "fliegt man" - wie schon öfters geschehen.

Wie selbstverständlich und un-verfroren DAS "teils gehandhabt wird" --
! auch wenn ES total öffentlich zugeht ! -
zeigt beispielsweise der Kachelmann - Prozess überdeutlichst.
Wie der clevere Kachelmann es schaffte, Frankfurter StaatsAnwälte gegen der "Vorgänger an einem anderen Gericht" zu seinen Gunsten "zu aktivieren", verdient zwar allerhöchste Bewunderung -

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Aber als "einfacher Bürger" bist Du normalerweise
!  in Deutschland  !
all den    Rechts-miss-brauchenden   StaatsAnwälten hoffnungslos ---
"auf Gedeih und Verderb"
ausgeliefert.
Siehe -beispielsweise- die Wormser KinderSchänderProzesse !

Wie juristisch schlampigst  und bedenkenlosest un-menschlichst -und..und...und  StaatsAnwälte den Eltern die Kinder ent-reissen können, zeigten beispielsweise die Wormser "KinderSchänderProzesse" ! 

Auch ich hatte   --sowohl privat - als auch als KleinUnternehmer---  !mehrfach! "Un-Rechts-Erlebnisse" mit StaatsAnwälten-   was ich "hier" bereits in anderen "Kommentaren" schilderte.

Dass es  !im Gegensatz zu Deutschland!
stets  -und auch bei StaatsAnwälten- "mit rechten Dingen zugehen kann
zeigt beispielsweiseIn Österreich, wo die StaatsAnwälte!! jahrelang!! "kriminelle Details" zum Kanzler Kurt ermitteln konnten   !!! und durften!!! - der dann angeklagt, bestraft und als Kanzler entlassen wurde.

Eine RechtsStaatlichkeit,
die in meinem ?UN?RechtsHeimatLand,  Deutschland,  unmöglich wäre,
weil "bei uns" ja wohl der Kanzler eine Art  OberstBefehlshaber von StaatsAnwäten ist ?!  ---
Jedoch wohl mindest in den BundesLändern, wo "seine" Partei regiert ! ! !

Ausnahme war Ex-Kanzler Helmut Kohl, wo sich vor Allem die Ex-Oberst-A...h - Kriecher seiner eigenen Partei gegen IHN verbündeten !

Eigentlich kann man ja nur mit einem "PrädikastsExamen" -also dem Beweis weit überdurchschnittlich guter beruflicher Fähigkeiten, StaatsAnwalt werden

ABER

wenn ich mir noch mal "rückblickend" das "staatsanwaltliche Handeln"
bei "öffentlich beachteten Prozessen" durch den Kopf gehen lasse, 
so steht erbarmungslos die Frage im Raum,

wie denn die dort öfters mal
sichtbar tumb agierenden StaatsAnwälte
überhaupt zum Abschluss irgend-eines juristischen Examens
fähig sein konnten ? !  !