Diese Zeiten ?!

Vergewaltigung ? Und danach ?

20.6.22 Heute fand ich zu diesem Thema im "infosperber" einen hilfreich - wertvollen Artikel von Silvia Henke. Das "Konzentrat" dieses Artikel: Die "Not" beider Beteiligter ensteht sehr oft aus mangelndem Wissen und mangelnder Aufklärung. Zum Beispiel kann ein Mann eine Duldung (? aus Angst ?) als Zustimmung "verstehen". Zum Beispiel hat es eine Frau einfach NICHT gelernt, klar und deutlich ! NEIN ! zu sagen.
Das -mindest- ZweitSchlimmste nach einer Vergewaltigung sind die Partei-Vernehmungen in einem teils Jahre-langen StrafProzess - UND, dass "die Sache" - zum Schaden beider "Beteiligter" allmählich öffentlich bekannt wird.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Meine neue, "makabre" Warnung vom  26.9.22:

Als arme,    NICHT KrankenVersicherte      Frau
wirst Du in manchen Ländern (wie USA) zusätzlich hart bestraft, wenn der VerGewaltiger "nicht greifbar" ist:

Die "kriminaltechnische Untersuchung" kostet meistens nichts -
die "WundVersorgung" aber (in Amerika) relativ viel --- durchschnittlich knapp 4.000.--- Dollar -
Die das VergewaltigungsOpfer dann zu bezahlen hat, wenn nicht krankenversichert und beim "Täter" nichts zu holen.

Wer also  arm ist UND vergewaltigt wird,
wird per 4.000.-- Dollar-Krankenhaus-Rechnung in Amerika  zusätzlich  härtest "bestraft !!!

UND. In den USA, in "gods own country" ergab eine Umfrage, dass es dort
!!!  etwa bei  jeder 4. Frau  !!!!  
zu einem VergewaltigungsVersuch kam  ----      teils "mit Erfolg"  !!!
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Damit Ihr - in Not und Stress
NICHT -zu Eurem Schaden- etwas von Anfang an falsch macht,
und zum geschehenen "Schaden" noch Neuen dazu bekommt,
holt Euch zu-aller-Erst Hilfe bei einer BeratungsStelle,
die ihr im Internet findet, bei Eingabe von beispielsweise
Hilfe Beratung Missbrauch

Klar, Strafe und/oder Busse muss sein - damit dem Leiden des Opfers -wenigstens-eine Art WiederGutMachung gegenüber steht - und damit der "Täter" eine ab-schreckende, weil angemessen-schmerzhafte Strafe bekommt.

Aber "der Weg über den Staatsanwalt" ist nicht unbedingt die best-mögliche Reaktion.
Denn Täter    UND Opfer    werden "so" sehr ernsthaft    UND    lange nach-wirkend     beschädigt !


Ein typisches Beispiel dazu ist der "Kachelmann-Prozess",
in dem die ?vielleicht? Vergewaltigte
und der ?vielleicht? "unschuldige Täter"
!  beide !   "im Zusammenhang mit der StrafAnzeige"    viel menschliches Leid
und grosse finanzielle Verluste hatten.

"Gewinner" waren 
n  u  r
einige RechtsAnwälte und StaatsAnwälte und Richter "persönlichst" 
mit ihren -teils  genüsslich-makabren -   Macht-Demonstrationen
und/oder Spitzen-Honoraren ---
UND    s e h r    viele Reporter und Medien,
die DA-raus  "sehr gut Geld schöpften"  .


Die Autorin und ich sind der Meinung, dass -mindest- VOR einer StrafAnzeige
eine "zivilrechtliche Regelung" versucht werden sollte - in der der Täter zivilrechtlich zu 
!einem angemessen hohen!
finanziellen SchadensErsatz für das zugefügte Leid  "bewegt wird".

Bei vertraglich vereinbartem Schweigen beider Beteiligten "zur Sache" gegenüber allen "AussenStehenden". - Bei dessen "Bruch" eine empfindliche VertragStrafe zu bezahlen ist ! --- Bis zum -oder über das Ende hinaus- eines etwaigen StrafProzesses.

Was am wenigsten seelische FolgeSchäden verursacht -und am Schnellsten wieder Friede einkehren lässt, lässt sich erhoffen, wenn "die Sache" zwischen 2 FachAnwälten ausgehandelt wird.

ABER da-für eine zügige Beweis-Sicherung zu-aller-erst realisieren:
Per Fotos und sachverständigem Kommentar eines FachArztes bezüglich der festgestellten körperlichen "Merkmale" und Schäden.
Per Sicherung möglichst vieler HandyFotos.
Per zügiger Fotos -baldmöglichst- vom Tatort.
Per schriftlicher Beschreibung und Skizzierung der Gesamt-Situation vor Ort- UND von TatOrt und TatHergang.
Per Zeugen-"Bekundungen".

Wenn ein  -gerichtlicher oder "ausser"-gerichtlicher"  Vergleich erreicht wurde - und Dir SchadensErsatz in Geld zugesichert wurde, ist noch etwas sehr wichtig :

Falls Dein "Schuldner" nicht sofort Alles begleichen mag/kann, so bestehe -zu Deiner Sicherheit- auf einer Sicherungs-Bürgschaft  oder Ausfall-Bürgschaft -- beispielweise von dessen Eltern, Geschwistern, Bank !
Lass Deinen "Schuldner" NICHT direkt an Dich bezahlen - oder Sonstiges leisten, was vereinbart -
sondern nur "über Deinen Anwalt" an Dich-
MIT dem Auftrag an Deinen Anwalt, bei "Verzögerungen" sofort anzumahnen - UND -"notfalls"- zügig zwangs-zu-vollstrecken.
Falls Dein Schuldner dann "verhandeln" will, lass auch DAS Deinen Anwalt "auf Kosten Deines Schuldners" regeln !
Tust Du DAS alles nicht, läufst Du wahrscheinlich längere Zeit  -mit viel Stress- Deiner Entschädigung hinterher - und bekommst vielleicht nicht mal alles !

A
lles Gute  - und  Friede sei mit Dir !

Wolf