Diese Zeiten ?!

Urlauber , Auswanderer : von KrankenKassen abgezockt ?!

2.3.23 Seit 2009 geniesse ich meine Rente in der Türkei - und habe wohl gut 10.000.-- € zu viel an meine "gesetzliche KrankenVersicherung" bezahlt: Wer keinen "HeimatWohnsitz" mehr hat, ist NICHT mehr PflichtMitglied einer KV. Kann sich anderweitig -möglichst gleichwertig- versichern. Beispielsweise in der Gast-Land-Krankenversicherung. Bekommt die gleichen Leistungen, wie wenn "dort über eine deutsche KV versichert". - UND muss von der deutschen KV sofort wieder (gegen neu startenden Normal-Beitrag) aufgenommen werden -- wenn er seiner Pflicht nachkommt, seinen HeimatUrlaub oder seine HeimatRückkehr recht-zeitig seiner Ex-KV in Deutschland (möglicherweise auch einer x-beliebigen anderen gesetzlichen KrankenVersicherung) recht-zeitig mitzuteilen.
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8.3.23 zwischengeschobene Info. Eigentlich müsste es unsren deutschen gesetzlichen Krankenkassen sehr gut gehen, wenn man vergleicht: Deutscland liegt nahe 15% GesamtBeitrag - DU arbeitest also etwa jeden 7. Tag für "Erhaltung Deiner Gesundheit" 
In Österreich klappt ES auch mit rund 8% (Arbeit-Geber/Nehmer hälftig) auch ganz gut.
In den Niederlanden ein monatlicher FixBetrag von rund 140.-- Euro.
In Frakreich ArbeitGeber rund 13% / ArbeitNehmer rund 1%
In Italen ist die GrundVersorgung steuerfinanziert + rund 2,5% ArbeitGeber

E i g e n t l i c h  müssten die deutschen "Kassen"  -im Vergleich- mit rund 14% doch superst-klarkommen -
anstatt Zuzahlungen zu kassieren UND zu jammern ?! 

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Auch bei AuslandsUrlaub von über 42 Tagen   --UND anderweitig notwendiger Versicherung-- besteht die Möglichkeit sich für diese Zeit in der deutschen KV "frei stellen zu lassen".

Meine Informationen sind zur Zeit zwar "nach bestem Wissen und Gewissen" 
ABER ohne Gewähr oder Haftung,
da ich mir erst noch "handfeste praktische Erfahrung" erarbeiten muss.

Zur Zwischen-Information:
Wieviel KV-Beitrag Deine KV "automatisch" von Dir bekommt, siehst Du ja. ---
Die türkische KV (SGV) bekommt davon etwa 50.-- € monatlich    ---
und NUR diese etwa 50.-- € monatlich kostet Dich  auch eine "direkte" SGV-MitgliedSchaft   ---

Die deutsche gesetzliche KrankenKasse macht SO mit ihren AuslandsRentnern jeden Monat aufs Neue etwa 200% Gewinn --- während die "Zurückgebliebenen Rentner " ein reines Verlust-Geschäft sind :

!!! Im letzten Jahr seines Lebens kostet ein deutscher Rentner "seine" deutsche Krankenkasse "normalerweise" durchschnittlich etwa gleich viel, wie in den zig LebensJahren davor !!!.

Wenn Du also beispielsweise als deutscher Rentner Deinen LebensAbend  komplett in der Türkei verbringst,
bist Du für Deine deutsche KrankenKasse eine Art Doppel-LottoGewinn:

Jeden Monat eine  "SofortZahlung" von etwa 100.-- Euro
+ ein "SuperBonus" im letzten LebensJahr  von etwa 10 000.-- Euros

Da freuen sich alle..., wie beispielsweise AOK/Bkk/Sbk/TK, Barmer und und und ...

Dein Nachteil ist die -schon aus VerständigungsProblematik- niedrigere Qualität der türkischen GesundheitsVorsorge
UND der türkische Staat "sponsort" zusätzlich noch die not-leidenden deutschen Krankenversicherungen.

Ich bin erschüttert, ob so viel "übler Abzocke deutscher-seits" !!

Nach meinem RechtsVerständnis ist DAS  ein sittenwidriges Handeln - -- wenn nicht gar strafgesetzlich Wucher bzw Ausbeutung
--- seitens der deutschen Krankenkassen---
sowohl gegenüber "ihren Auslandsrentnern" in der Türkei
als auch gegenüber der türkischen Krankenkasse + dem türkischen Staat !!!


Sobald ich neuere, präzisere Infos "zur Sache" geben kann, gibts DAS hier zu lesen ---

wer selbst schon gut Bescheid weiss, den bitte ich höflich, mir DAS mitzuteilen
über     post@scheinbar.org      oder          marmaris.tec@gmail.com

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14.3. --- Erste ZwischenInformationen:

Für alle, die über 1.500.-- Euro Rente beziehen, in der Türkei leben, empfehle ich, sich bei der türkischen SGK anzumelden-
und die deutsche Pflicht-Kranken-Versicherung "ruhen" zu lassen
weil ab etwa 1.200.-- Euro MonatsRente von jedem hunderter mehr etwa 8% für die KrankenVersicherung
mehr abgegeben werden müssen, als den pauschal etwa 100.-- euro für die SGK entspricht !
(Im HeimatUrlaub gibt man dann der deutschen KrankenVersicherung Bescheid
- und bezahlt nur für die Zeit der Anwesenheit in Deutschland.)
 
Meine Ehefrau (türkische Staatsbürgerin) müsste etwa 300 TL/Monat = etwa 15 Euro für ihre Mitgliedschaft  bei der türkischen Krankenkasse  (SGK) bezahlen.
Mich (inklusive Ehefrau) würde es etwa 2.000.- TL
 =  etwa 100.-- Euro- monatlich kosten

Also ist -für mich-  überlegenswert

Mich selbst bei der türkischen SGK zu versichern 
1a. da mein Eigen-Anteil in Deutschland nicht weit  von den monatlich etwa 2 000 TL  = etwa  100 Euros  entfernt ist
1b und "mein Geld" auch direkt bei dem landet, der auch was (ausser nur Verwaltung) für mich leistet ---
     anstatt, dass die türkische SGK von meiner deutschen KrankenVersicherung nur etwa 50.-- Euro/Monat erhält. -
1c Während die deutsche KV selbst bei etwa 1.200.-- Rente monatlich 4-fach mehr,  etwa 200.-- Euro kassiert. ---
      Je hälftig von der  Rentenversicherung und dem Rentner.  

Insbesondere meine Ehefrau bei der türkischen SGK
 zu versichern
2a da der Beitrag dafür akzeptabel  niedrig ist
2b da sie dann (insbesondere, wenn ich vor ihr "gehen sollte") -bei etwaigen "Fragen"   keine VerständigungsProbleme hat---
      UND ihr zusätzlich deutlich mehr WitwenRente  "übrigbleibt"

3. Und noch ein guter  ---allgemeiner---  Rat, für  alleinstehende Oldies:
Heirate eine/n anständige/n  , vertrauens-würdige/n  Frau / Mann, 
die/der noch jung genug ist, dich zu umsorgen, wenns Du allmählich zu schwach geworden bist:
Vorab kannst Du fürs umsorgen Kost + Logis geben - und/oder TaschenGeld oder Lohn bezahlen.
Je nach Möglichkeit und beidseitiger Abstimmung.

Der Lohn kann  deswegen "angemessen niedrig sein,
weil Dein Ehegatte dann "später" lebenslang    "Deine"   Witwer / Witwen -Rente bekommt.

Eine win-win-Situation                      ---                   natürlich nur, wenns "passt" .
Im wirklichem NotFall könntest Du "die Reissleine ziehen" - per HausVerbot / Distanz-HaltungsGebot und Scheidung.

"Zu jung" sollte DIE / DER aber nicht sein, denn deutsche Ex-Ehegatten-Rente gibts frühestens ab dem 47. Jahr !

Einen -oder zwei- Versuche ist ES sicher wert ?!

Ich drückDir  die Daumen !

 
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