Perverse SchwarzFahrer - Bestrafungen
13.8.22 Wer wegen (?angeblichem?) Schwarzfahren Probleme hat, dem hilft "Bussgeld - Info.de" . Der SchwarzFahrParagraph, §265a StGB , scheint mir rechtswidrig verfasst zu sein !!! Denn "man" sieht dort nur "Verschärfungen", aber keine "mildernden Umstände"vor !
Dabei gab es früher den StGB-§§ "übergesetzlicher Notstand"
UND es gibt heute vergleichbare RechtsNormen, nämlich
§ 34 StGB -"rechtfertigender NotStand" und
§ 35 StGB - "entschuldigender NotStand"
UND es gibt heute vergleichbare RechtsNormen, nämlich
§ 34 StGB -"rechtfertigender NotStand" und
§ 35 StGB - "entschuldigender NotStand"
Was Du als "Laie" unbedingt wissen musst:
1a. Du hast den Anspruch auf ein "faires" Verfahren !!!
1b. Es gilt in DE absolut:
"im Zweifel für den Angeklagten", wenn Dir also das Gericht ein strafbar-schuldiges Verhalten n i c h t nachweisen kann,
m u s s ES Dich freisprechen
2. Du musst als Beschuldigter in k e i n e r GerichtsVerhandlung schweigend dabeisitzen
Möglicherweise darfst nicht DU sondern n u r Dein Anwalt Anträge stellen -
A B E R Du hast grundgesetzlich (Artikel 103, Absatz 1, Grundgesetz) 100-prozentigen Anspruch auf "rechtliches Gehör" - was heisst, dass Du Dich immer dann, wenn Du es für nötig hältst
zu Wort melden kannst ---
Dir zugehört werden muss ---
UND Dein Kommentar auch rechtlich zu beachten UND zu "würdigen" ist (indem er protokolliert wird) und, falls erforderlich "rechtlich gewürdigt" wird !
Angeklagt UND "empfindlich bestraft"
gehörten A L L E die Juristen,
die die NUR-Höherstufungs-Vorgaben
dess "SchwarzFahrerGesetzes"
durch ihr Handeln vor Gericht
zum "Willkür-RechtsBruch" machen ! ! !
!! Bei Mindest-GefängnisStrafe von 1 Jahr !!
Auch zivil-rechtlich gibt es eine grosse Anzahl entschuldigender und/oder rechtfertigender Straf-MilderugsGründe und Straf-ErlassErlass-Gründe "im Zusammenhang mit SchwarzFahren"
--- Wie beispielsweise Geld vergessen, verloren, versehentlich zu wenig dabei,
weil in der -versehentlich- nicht angezogenen Hose,
die Fahrkarte mit einer anderen verwechselte
oder in HemdTasche Geld angenommen - aber nur Papier drin hatte
... ... und was so alles an
"normalen menschlichen Irrtümern" vorkommen kann,
die a l l e NICHT "grundsätzlich strafbar" sind !
"normalen menschlichen Irrtümern" vorkommen kann,
die a l l e NICHT "grundsätzlich strafbar" sind !
Ein "rechtfertigender NotStand" würde beipielsweise vorliegen, wenn:
Freund oder Verwandter plötzlich sehr hilfsbedürftig und/oder in LebensGefahr - DA ist "notwendig-hilfreiche Nutzung" eines "öffentlichen VerkehrsMittels" -ohne bezahlen zu können- eventuell lebensrettend - unddaher NICHT strafbar !!!!!!!!!!!!!
Aber unser RechtsStaat sieht DAS beim SchwarzFahren als "zu akzeptierender Not-Behelf" einfach gar nicht vor
? !!!!!
Was gestzwidrig und/oder absichtliche, geplante Rechtsbeugung unsres RECHTS-Staats ist
Was a l l e n Juristen,
die entsprechend Rechts-missachtend
und oder Rechts-beugend
SchwarzFahrer "ver-urteilen" und "ver-urteilten"
als klare Straftat "im Amt" vorzuwerfen ist !
Eine StrafTat aus sträflicher Missachtung
eindeutiger Gesetze,
die DENEN von Amts und Ausbildung wegen
bekannt sein MÜSSEN !
UND DAS geht schon ewig so ?!
Ich kanns nicht fassen !
DAS ist UNGEHEUERLICH !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dass es SO was gibt, in unsrem Rechtststaat Deutschland,
dass bei einer "kleineren Straftat" N U L L MilderungsTatbestände und N U R "Verschärfungen" vorgesehen sind, ist -für mich- "der letzte Heuler".
Denn, bei der schlimmstmöglichen Straftat - bei Tötung eines Menschen" gibt es alle Varianten:
Von lebenslänglich - aus besonderer Schwere
Bis Freispruch - weil NotWehr
Aber für einen "kleinen Schwarzfahrer" ist es wohl "rechtsstaatlich" nur einen "gesetzlichen Holzhammer" als Straf-Bemessungs-Grundlage vorzusehen ?!
DAS kann ich NICHT als R E C H T S-staatlich ansehen !!!!!!!!!!
Klar, wer Anderen bös-willig Schaden zufügt,
soll angemessen bestraft werden - und möglichst SchadensErsatz leisten. - Aber eindeutige, pure, harm-lose Armut -oder einen verständlichen, alltäglichen Irrtum
mit bis zu 1 Jahr Gefängnis ---
!!! oder gar noch mehr !!!
zu bestrafen, ist doch wohl pervers ?!
Trotzdem realisieren DAS die meisten Staaten. Weltweit:
Wer beispielsweise mit Bus oder Bahn "schwarz" fährt -und erwischt wird - und aus Armut seine Strafe nicht bezahlen kann, kommt sehr und zu oft ins Gefängnis. Schätzungsweise 7 Tage im DurchSchnitt.
! Seit "ewig" ist das in vielen Ländern "Gesetz"!
Ein Gesetz, das arme oder vergessliche Menschen,
die sich keinen Anwalt leisten können
und/oder die ein "zu nach-lässig arbeitenden" Anwalt vertritt
v o r h e r s e h b a r recht-los macht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
SO kann und darf KEIN RechtsStaat mit einem "ungeliebten" Teil seiner Bürger umgehen !
Für solche RechtsSprechung und solche Juristen sollte es A U C H harte Strafen
o h n e mildernde Umstände geben !
Schon "rein mathematisch" ist die "übliche Schwarfahrer-RechtsSprechung ein Wahn - Sinn - wie ich per BeispielsRechnung beweise:
Der Fahrschein hätte 10 Taler gekostet
Die Bearbeitung des "Delikts" kostet etwa 100 Taler
7 Tage Gefängnis - inklusive Aufnahme- und Entlassungs-Formalitäten kosten etwa 1.500.-- Taler
Also leistet sich ein "RechtStaat" in diesem Fall etwa den 150-fachen finaziellen Aufwand, als der "RechtsBrecher" verursachte!
Und WAS kann der "normale RechtsStaat" DA-mit bewirken ?
Zukünftige GesetzesTreue ?
Absolut NICHT !
Busse, die Reue und Besserung verspricht ?
Absolut NICHT !
Schadens-Ausgleich ?
ABSOLUT NICHT !
Was bewirkt der "RechtsStaat" also tatsächlich?
Ohnmächtigen Zorn des für Armut bestraften !
Was teils zu RacheBedürfnis und "wirklichen" Straftsaten führt!
Also - unterm Strich eine "Kontra-Produktive "Verschwendung öffentlicher Gelder für "unmenschliche ArmutsBestrafungen" !
Wo bleiben denn all die -gut honorierten- "Ethik-Kommisionen"
die allesamt längst hätten Sturm laufen müssen,
dass dies "schon ewige, perverse" ArmutsBestrafung endet ?!
!? Schlafen DIE etwa gar"den Schlaf der Gerechten" ?!
Für Arme gibts beispielsweise soziale Hilfen, WohnGeld, Befreiung von einigen Steuern und Gebühren, kostenlose Medizin.
ABER
"dem Staat", oder sonstigen "LeistungsTrägern"
aus UNMÖGLICHKEIT Geld schuldig zu bleiben
da wo der Staat -schlampigst- vergass,
absolut NOT-wendige Entlastungen zu "schaffen
DAS wird so pervers -wie wider-sinningst- "ge-ahndet"
DABEI
könnten beispielsweise A L L E
wegen Armut bestraften Deutschen
wegen "gesetzwidriger Handlung" I H R E N Staat verklagen -
Auch andere Staaten lassen sich zu "MenschlichKeiten" zwingen !
weil mancher Staat sich anscheinend
im absolut un-menschlichem, gesetz-widrigem
Dauer-Krieg gegen seine armen Bürger befindet!
!!! In Deutschland heisst ES gesetzlich klarst und eindeutigst: UNMÖGLICHES darf nicht verlangt werden !!!
DAS ist im §275 des BGB, dem deutschen ZivilGesetzBuch
eindeutig und zweifelsfrei "Recht und Gesetz" !
Wehrt Euch !
Wehrt Euch - gegen die Gedankenlos-Perversen,
denen Arme schon immer "am A...h vorbeigehen" !!!
Ausser dem "Unmöglich-§§" des BGB
kann man auch bei/über MenschenRechtsOrganisationen
gegen sein "un-menschliches Väterchen Staat" klagen !
ABER dabei ist - BITTE - zu bedenken:
der "Unmöglich-Paragraph" gilt nicht
für planloses/ sinnloses Herumfahren - und ist nur ein "NotBehelf" !
Es gibt immens viele Richtlinien, Regeln und Gesetze,
die zwar nicht direkt "Armuts-Scharzfahren" betreffen,
die dies aber "ernsthaft mit-berühren"
Zu 100% sicher bin ich mir,
dass ein überdurchschnittlich fähiger Anwalt,
der (im übertragenen Sinn)
mit einer SchrotLadung, statt mit einer Kugel schiesst
beste Chancen hat - bis zum obersten Gericht gehend-
oder per GrundsatzUrteil eines höheren Gerichts
das Elend der ArmutsSchwarzfahrer beenden kann.
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Falls Du selbst betroffen bist -und Dir "was zutraust",
so gebe ich Dir gerne folgende Tips:
Sieh nach / google -vorzugsweise über "Wikipedia":
Misshandlung SchutzBefohlener
(Der vergleichbar SchutzBefohlene, bist Du, weil aus Not "geldlos-behindert"- und DU praktisch wehrlos gegenüber einem Gericht bist, das Dich normalerweise im SchnellVerfahren mit Haft bedroht.
Und weil Körperlich/Geistig-Behinderte -im Gegensatz zu Dir-
Der Du Armuts-Behinderter bist
auch hinsichtlich VerkehrsMöglichKeiten sogar "voll-automatisch" staatliche Hilfen bekommen.
UND weil Du beantragst, in Anbetracht Deiner NotSituation, angemessen -im Sinn von menschlich / human bei Gericht behandelt zu werden)
Zur Untermauerung dieses Vortrags kannst/solltest Du noch beantragen, dass das Gericht bei seiner UrteilsFindung mit berücksichtigt:
Das Willkürverbot unsres Grundgesetzes
Gleichbehandlung gemäss Grundgesetz
Das grundgesetzliche Gebot einer fairen GerichtsVerhandlung
Deine wirtschaftliche Nicht-LeistungsFähigkeit
Die grundgesetzlich garantierte GleichBehandlung
Dein grundgesetzliches Recht auf rechtliches Gehör
Dass Du im ZweifelsFall als UN-schuldig frei zu sprechen bist
Deine zumutbare "OpferGrenze" ein öffentliches Fahrzeug, statt zu Fuss zu gehen.
Deinen unverschuldeten Notstand.
Deinen entschuldigenden Notstand
Etwaig unbillige Härte eines Urteils
Etwaig unsoziale Härte eines Urteils
Etwaige UnMenschlickeit eines Urteils
Etwaige Beschädigung Deiner MenschenWürde per Urteil
Etwaige Verletzung menschlicher GrundBedürfnisse per Urteil
Etwaige RechtfertigungsGründe für Deine "FreiFahrt"-
bei obligatorischer GüterAbwägung.
Abzuwägen, ob die "hier gegen Dich geltendend gemachten "gesetzlichen Vorgaben" sich -unbestreitbar- mit AmtsEids-konformem Verhalten der "Väter" dieser Vorgaben vereinbaren lassen.
Für körperlich Behinderte gibts: "KraftFahrzeug-Hilfen" -
Auch Menschen, die aus Behinderung arm, wird SO geholfen !
UND Menschen die "sonstig un-verschuldet arm sind"

Die bekommen "Gefängnis - anstatt" ?!!
DA "stinkt WAS !" --- Gewaltig !!!
Folgende ( von mir NICHT nachgeprüfte) HorrorZahlen fand ich für Deutschland für eines der 2020er-Jahre:
Ca 7000 Arme wurden wegen NichtBezahlung in Haft genommen
DAS kostete "uns Alle" ca 40 000 000 Euro -
also gut 5000.--€ pro "Armuts-Häftling !!!
Ein "Freifahrschein" für DIE ALLE hätte viel, viel weniger gekostet !!!
UND uns ALLEN viele Frustrationen erspart !
Wenn DAS auch nur annähernd stimmt,
gehörten viele kommunale und staatliche "WürdenTräger"
wegen Verletzung ihres AmtsEids vor Gericht !
Denn gute Lösungs-Beispiele zu
"intelligenten, und sinnvoll limitierten und preiswerten
UND menschlichen"
FreiFahrMöglichkeiten für Arme
gäbe es zig-fach !
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