Merkel - arglisitige Täuschung
9.12.22 Kanzlerin Merkel beging -meiner Ansicht nach eine "Täuschung" -mit Tendenz zu Betrug --§263 StGB-- (Geld- oder Freiheits-Strafe) + sittenwidrige KörperVerletzung --§228 StGB mit Tendenz zu Betrug(Geld oder Knast) + fahrlässige Tötung nach b"arglistigeKommentar zu dieser Seite hinzufügen: