Lebenslänglich für Merkel ?!
23.10.23 Wie Merkel öffentlich erklärte wurde Misk I und Minsk II 2014/2015 nur abgeschlossen, um Zeit zu gewinnen, die Ukraine militärisch aufzurüsten ... ... § 80 StGB der Strafe für Förderung eines Angriffskriegs vorsah ... wurde 2017 gestrichen. Was für ein Zufall! §26 GG ist aber nicht gestrichen - und sieht für Vorbereitung eines AgriffsKriegs ... ... lebenslange FreiheitsStrafe vor.Und ich finde, DAS hat sich die Dame Merkel auch un-redlichst handelnd - mit 100 000den Toten und dem wirtschaftlichen Absaufen Deutschlands verbunden absolut "ver-dient".
Und ich beantrage hiermit öffentlich, dass das Verhalten von Angela Merkel "rechtlich gewrdigt" wird
sowohl bezüglich einschlägiger deutscher Straf- und Zivil- Gesetzgebung
als auch bezüglich des infrage kommenden internationalen MenschenRechts und VölkerRechts
nach deutschem Recht kämen wohl in Frage
123 + 125 + 145 BGB ... gebrochene mündliche Verträge (mit Gorbatschow und Putin)
263/3/4 StGB ... Stellung als Amtsträger missbraucht...
267/4 Täuschung... Befugnisse als Amtsträger - zum Schaden mehrerer Länder - missbraucht
... die Dame Merkel handelte auch sittenwidrig und arglistig
indem sie !bewiesene! mündlich als auch schriftliche Verträge schloss,
trotzdem sie diese --von vornherein-- nicht einhalten wollte ... ...
und kein Schwein irgendwo schien ES und scheint ES zu jucken ?
ist denn wirklich niemand klar, dass solches !um sich greifende! üble bis kriminelle Verhalten unsrer "politischen FührungsKräfte" mit Sicherheit bewirken wird,
dass wir alle ---die wir uns schweigend von DENEN regieren lassen---
mindest mit stetigem Verlust unsres "Wohl"-Stands bezahlen müssen-
wenn nicht in wahrscheinlichem kriegerischen Tod und Mord enden werden ?!
Wollt ihr denn wirklich riskieren, in Konsequenz eurer Feigheit elend verrecken zu müssen ?!
nur eins
dass
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